Ablauf

Verordnung und Kostenrefundierung

1. Fachärztliche Verordnung

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung. Diese bekommen Sie je nach Störungsbild und Altersgruppe bei Ihrem Facharzt für Kinderheilkunde, Ihrem Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Ihrem Zahnarzt, Ihrem Kieferorthopäden oder bei Ihrem Neurologen.

2. Chefärztliche Bewilligung

Der Verordnungsschein muss bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden, um eine anschließende Refundierung durch Ihre Krankenkasse zu ermöglichen. Im Regelfall benötigen Sie eine Verordnung über 10 x 60 Minuten Logopädie, dies entspricht dem Tarif T3.

Wünschen Sie einen Hausbesuch, so muss dies bereits auf dem Verordnungsschein vermerkt sein (Tarif T5).

In Einzelfällen kann auch eine Verordnung nach dem Tarif T1 (30 Minuten Therapie) sinnvoll sein – dies bespreche ich aber gerne persönlich mit Ihnen.

3. Abrechnung

Da ich als Wahllogopädin arbeite, sind die Kosten der jeweiligen Therapien privat zu begleichen. Die Rechnung kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Krankenkasse bekommen Sie etwa 60–80% der Behandlungskosten refundiert (Zusatzversicherte bis zu 100%).